Laser - Möglichkeiten und Grenzen einer Technologie
In
Deutschland
steht
die
Lasertechnik
seit
den
frühen
90er
Jahren
zur
Verfügung.
Seit
1994
arbeiten
wir
mit
der
faszinierenden
Möglichkeit
der
Laserbehandlung
in
der
Zahnheilkunde.
Jedoch
kann
der
Laser
keine
Wunder
vollbringen
und
die
konventionellen
Behandlungsmethoden
ersetzen,
sondern
sie
in
vielen Fällen ergänzen und verbessern.
Die Laserbehandlung ist in den meisten Fällen wesentlich schmerzärmer als andere Behandlungsarten.
Beispiel
Parodontosebehandlung:
Diese
meist
gefürchtete
Behandlung
verliert
viel
von
ihren
Schrecken:
Kein
"Aufschneiden",
weniger
Blutung,
weniger
Schmerzen
nach
der
Behandlung,
schnellere Heilung, bessere Ergebnisse.
Beispiel
Wurzelbehandlung:
Speziell
bei
sonst
problematischen,
weil
infizierten
oder
eitrigen
Wurzelkanälen
bietet
der
Laser
in
den
meisten
Fällen
eine
zuverlässige
Entkeimung
und
Versiegelung
des
Wurzelkanals.
Das
bedeutet:
Schnelle
Schmerzfreiheit,
weniger
Behandlungssitzungen,
Verzicht
auf eventuelle chirurgische Maßnahmen.
Beispiel
Lippenbändchenentfernung:
Eine
gerade
für
Kinder
bislang
recht
unangenehme
Operation
(Spritzen,
Skalpell,
Nähen)
verläuft
nun
unter
leichter
oberflächlicher
Betäubung
völlig
unblutig
und
schmerzfrei, die Wunde ist sofort versiegelt und braucht nicht vernäht zu werden.
Beispiel
empfindlicher
Zahnhals:
Bisher
nur
unbefriedigend
durch
Fluoridtouchierung
zu
lindern.
Der
Laser versiegelt diese empfindlichen Zahnflächen auf lange Zeit.
Beispiel
Aphthen:
Wer
diese
schmerzhaften
Bläschen
auf
der
Mundschleimhaut
kennt,
wird
die
Möglichkeit schätzen, sie schmerzarm und schnell zu entfernen.
Kleinere
operative
Eingriffe
wie
Abszeßeröffnung,
Entfernung
von
Zahnfleischlappen
oder
auch
Zahnfleischplastiken
sind
ohne
oder
nur
mit
geringer
Betäubung
blutungs-
und
schmerzarm
möglich.
Die
"Zahnheilkunde
light"
kann
noch
einiges
mehr,
bloß
ein
Traum
vieler
Patienten
wird
zumindest
vorläufig
ein
Traum
bleiben:
Mit
dem
Laser
schmerzfrei
Löcher
in
Zähne
zu
bohren.
Das
kann
das
Gerät bei all seinen Möglichkeiten in einem vernünftigen Rahmen nämlich noch nicht.
Der
Einsatz
dieser
zukunftsweisenden
Methoden
ist
in
den
Leistungsverzeichnissen
der
gesetzlichen
Krankenkassen
nicht
vorgesehen
und
muß
daher
privat
nach
der
Gebührenordnug
für
Zahnärzte
auf
dem Weg der Analogberechnung liquidiert werden.